Kirchenvorstandswahl

Wer darf wählen?

Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 seit mindestens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.

Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.

Wie läuft die Wahl ab?

Bis Ende September 2024 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahllokal vor Ort.

Wichtig: Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Sie erst kurz vor der Wahl nach Ottensoos gezogen sind. Bitte dann im Pfarramt nachfragen, ob Sie bereits in der Wählerliste stehen. Ggf. bitten Sie darum, aufgenommen zu werden. Für die Wahlberechtigung muss der Wohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde sein.

Wen wählen?

Die Wahlen für den Kirchenvorstand sind Personenwahlen. Sie geben Ihre Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel verzeichnet sind. Den Stimmzettel erhalten Sie mit den Wahlunterlagen zugeschickt. Es gibt aber auch Stimmzettel im Wahllokal.

Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus neben der Kirche im Erdgeschoss und wird von 10:30 – 18:00 Uhr geöffnet sein.

Entscheiden Sie sich für die Briefwahl, so werfen Sie Ihren Umschlag bis 19.10.2024 im Pfarramt ein.

Wie viele Stimmen Sie haben, hängt davon ab, wie viele Personen zu wählen sind. Das ist auf dem Stimmzettel vermerkt. Da Ottensoos zur Kategorie von Gemeinden bis zu 2000 Stimmberechtigte zählt, haben Sie 6 Stimmen zu vergeben.

Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten konnten Sie im letzten Kirchenboten nachlesen und natürlich auch auf der Homepage.

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung!

Kirchenvorstandswahl 2024
Kirchenvorstandswahl 2024

Kirchenvorstand – steht das in der Bibel oder wie war das früher?

Anfänge des „Presbyteriums“ in der Urgemeinde

Schon in der Frühzeit des Christentums wurde die Gemeinde durch ein gewähltes Gremium geleitet (Apostelgeschichte 6,5; 15,6; 21,18). Diese Gruppe von Männern, die man die „Ältesten“, griechisch „Presbyter“, nannte, gab der Gemeindeleitung ihren griechischen Namen „Presbyterium“. So heißt der Kirchenvorstand in manchen Landeskirchen noch heute. Die Ältesten hatten das Recht, Prediger zu berufen (1. Timotheusbrief 4,14) und genossen höchste Autorität (1. Petrusbrief 5, 1-5). Allerdings verlor sich die Form der Gemeindeleitung durch ein „Presbyterium“ im Laufe der Kirchengeschichte. Unter dem Einfluss des Apostels Paulus wurden die Ältesten schon im 1. Jahrhundert nicht mehr gewählt, sondern berufen. Und bald gab es für eine Gemeinde nur noch einen „Hirten“ – aus dem Presbyterium wurde der Priester.

Das „Priestertum aller Gläubigen“ – Wiederentdeckt in der Reformationszeit

Erst in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert wurde das „Priestertum aller Gläubigen“ wieder entdeckt. Martin Luther widersprach der „Pfaffenkirche“, so etwa in seiner Schrift „Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, Grund und Ursache in der Hl. Schrift“ von 1523. Doch blieb dies zunächst ohne Folgen für die Verfassung der lutherischen Kirchengemeinden.

Zwar gab es in bestimmten reformatorischen Gemeinden bald Kirchenvorstände, etwa in der Kurpfalz, wo seit 1571 „Älteste“ den Gemeinden vorstanden. Meistens setzte sich aber eine obrigkeitliche Kirchenverfassung durch: Der politische Machthaber war Oberhaupt der Kirche. Mit Hilfe des „Konsistoriums“, eines Rates, der ihm unterstand, redete er bei allen Angelegenheiten der Gemeinden mit, bestimmte die Pfarrer und regelte ihre finanzielle Ausstattung.

Der „Kirchenvorstand“: Gemeindeleitung seit dem späten 19. Jahrhundert

Erst mit den politischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen auch im Luthertum vermehrt „Presbyterien“ und „Synoden“ auf. 1815 wurde die Rheinpfalz mit ihren – von Kirchenvorständen geleiteten – Gemeinden zu Bayern hinzugerechnet. Nach ihrem Vorbild wurden in allen evangelischen Gemeinden Bayerns Kirchenvorstände eingeführt. Dabei wurden die Kirchenvorsteher von der Obrigkeit ausgewählt – oder die Familienoberhäupter einer Gemeinde wählten. Ende des 19. Jahrhunderts hatten fast alle evangelischen Gemeinden in Bayern einen Kirchenvorstand. Seine Aufgabe war vor allem die Vermögensverwaltung für die Gemeinden.

Nach der Trennung von Kirche und Staat nach dem Ersten Weltkrieg 1918 und in den Auseinandersetzungen mit den „Deutschen Christen“ im Dritten Reich begannen viele Kirchenvorstände, das Gemeindeleben in allen Belangen selbstbewusst zu gestalten – ähnlich den Ältesten der Urgemeinde. Das ist bis heute so geblieben.

Entwicklung des Kirchenvorstands in Ottensoos

Bis zum Jahr 1970 war der Kirchenvorstand in Ottensoos immer rein männlich besetzt. Erst im Jahr 1976 ließen sich zwei Frauen aufstellen, die damals 45jährige Hebamme Luise Schmidt, die es auch in den Kirchenvorstand schaffte, nicht nur in den erweiterten KV. Ob sie direkt gewählt oder zu den beiden Berufenen gehörte, ist aus dem damaligen Kirchenboten nicht ersichtlich. Dass eine Frau sich aufstellen ließ, führte zur damaligen Zeit durchaus zu Diskussionen innerhalb des Dorfes. Als zweite Frau hatte sich die 18jährige Gertraud Kunz aufstellen lassen, da aber 18 Kandidaten zu Wahl standen und 8 in den KV kamen, weitere 8 in den erweiterten KV, ging sie leer aus. Für die Jugend, über deren Engagement man sich heute freuen würde, war die Zeit wohl noch nicht reif.

Dass sich das Engagement der Frauen, das wohl auch in den Jahrzehnten vorher unbestritten war, sich auch in der Übernahme von Leitungsfunktionen zunehmend spiegelt, zeigt folgende Übersicht:

Wahljahr Anzahl der Kandidierenden Kandidierende Frauen Frauen in den Kirchenvorstand gewählt/berufen Frauen im erweiterten Kirchenvorstand
1976 18 2 1
1982 17 3 1 2
1988 16 4 3 1
1994 16 7 3 4
2000 16 9 3 6
2006 16 10 5 5
2012 15 9 6 3
2018 11 8 6 2

Dass sich für den aktuellen Kirchenvorstand nur ein Mann zur Wahl stellt, ist durchaus bedauerlich und es bleibt zu hoffen, dass die Männer diese Aufgabe in Zukunft nicht nur den Frauen überlassen.

Für welche Bereiche ist der Kirchenvorstand zuständig?

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.

  • Gottesdienst: Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten. Haben Sie Anregungen für den Gottesdienst? Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind Ihre Ansprechpartner.
  • Konfirmandenarbeit / Religionsunterricht / Kindergottesdienst: Der Kirchenvorstand ist verantwortlich etwa für die Planung und Inhalte des Konfirmandenunterrichtes. Formen des Kindergottesdienstes werden beschlossen.
  • Kirchliche Gebäude: Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst- und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen.
  • Christliche Lehre und christliches Leben: Im Kirchenvorstand werden Fragen des christlichen Glaubens und des Lebens besprochen, z. B. wie kann das Evangelium heute glaubwürdig verkündet werden? Besetzung der Pfarrstellen: Wenn eine Pfarrstelle neu besetzt werden muss, wirkt der Kirchenvorstand bei der Besetzung mit. Alternierend wählt er aus drei vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten aus oder stimmt einem Vorschlag des Landeskirchenrates zu bzw. lehnt ihn ab.
  • Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens: Der Kirchenvorstand unterstützt und fördert vor allem die Bereiche: Diakonie, Mission, Männer- und Frauenarbeit, Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Kirchenmusik, Ökumene etc.
  • Konfliktmanagement: Bei Konflikten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde übernimmt der Kirchenvorstand die Funktion eines Vermittlers.
  • Spenden: Für besondere kirchliche Aufgaben engagieren sich die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, um Spenden und freiwillige Dienstleistungen zu gewinnen.

Auf vermögensrechtlichem Gebiet hat der Kirchenvorstand folgende Aufgaben:

  • Er verwaltet das Ortskirchenvermögen.
  • Er beschließt über Haushaltsplan und Rechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein.

Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen – auch auf landeskirchlicher Ebene wirkt er mit:

  • Die Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente.
  • Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode. Diese besteht aus Ehrenamtlichen der verschiedensten Berufe und Regionen, aus Pfarrern, Hochschullehrern, Hausfrauen und Hausmännern. Die Entscheidungen der Synode spiegeln die Vielfalt des evangelischen Glaubenslebens wieder.

Quelle: www.kirchenvorstand-bayern.de