Kirchenvorstandswahl
Wer darf wählen? Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 seit mindestens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren. Wie läuft die Wahl ab? Bis Ende September 2024 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahllokal vor Ort. Wichtig: Sollten […]